Dienstag, 22.04.2025 und Samstag, 24.05.2025

Uhrzeit:
22.04.2025: Von 17 bis 19 Uhr; 24.05.2025: Von 10 bis 16 Uhr

Seminarort:
22.04.: Digitales Seminar; 17.05.: In Präsenz im SGV Jugendhof in Arnsberg

Referent/-in:
RA Michael Röcken

Teilnahmebetrag:
kostenlos

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Vereinssatzungen gestalten – Westfalen-Akademie nachgefragt

Westfalen-Akademie nachgefragt – Seminar in zwei Teilen:

Das maßgebliche Recht des Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. Allein aus diesem Grund muss die Satzung stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügen. Auch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und die Datenschutz-Grundverordnung haben für Änderungsbedarf gesorgt. Diese Punkte werden, wie auch allgemeine Hinweise zur Satzungsgestaltung, im digitalen Teil behandelt.

Der erste Teil der Veranstaltung findet am Dienstag, 22. April, digital statt, schafft einen ersten Überblick über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Satzungen und thematisiert aktuelle Entwicklungen.

Der zweite Teil, der am Samstag, 24. Mai, in Präsenz stattfindet, soll Optimierungsmöglichkeiten von Satzungen aufzeigen und dabei unterstützen, mögliche Änderungen direkt vor Ort zu erarbeiten. Veranstaltungsort ist der SGV Jugendhof in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).

  • Anmeldungen zu Veranstaltungen nehmen wir ausschließlich über das entsprechende Online-Formular entgegen.
  • Unsere digitalen Seminare werden über das Videokonferenztool Zoom durchgeführt. Dieses können Sie als Seminarteilnehmer*in kostenlos nutzen.
  • Zur optimalen Teilnahme an den Seminaren verwenden Sie bitte ein Endgerät, das über eine Kamera sowie ein Mikrofon verfügt. Sie sind jedoch nicht gezwungen, diese einzuschalten.
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  • Vor Beginn des Seminars erhalten Sie in einer weiteren E-Mail die Zugangsdaten zum Seminar.
  • Sollten Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, bitten wir Sie um möglichst frühzeitige Rückmeldung, damit gegebenenfalls andere Teilnehmer*innen nachrücken können.
  • Ausfall von Veranstaltungen: Bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl oder in Fällen höher Gewalt behalten wir uns die Absage der Veranstaltung vor. In einem solchen Fall informieren wir Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt.